Vernebelungen um E-Zigaretten

Das Geschäft mit den E-Zigaretten läuft nach wie vor immer besser an – allerdings gibt es rund um Geräte und Liquids rechtliche Unsicherheiten. Ein Musterformular soll Trafikanten Schutz bieten.

War sie vor wenigen Jahren noch höchstens als Nischenprodukt abgetan worden, so darf sie mittlerweile im Sortiment keiner Trafik in Österreich mehr fehlen: Die Rede ist von der E-Zigarette, die auf den Straßen in ganz Österreich immer häufiger zu finden ist. Nach wie vor vermelden Trafikanten steigende Umsatzzahlen bei den Dampfgeräten – und das zeigt auch nachhaltige Wirkung, weil ja auch immer wieder die für den Dampfgenuss notwendigen Liquids nachgekauft werden. Einen weiteren erkennbaren Schub nach oben stellte beispielsweise die Obfrau der Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikanten Österreichs, Heidemarie Skrdla, in ihrer eigenen Trafik im heurigen Jänner fest: “Da sind die Verkaufszahlen wieder einmal merkbar angestiegen. Ich glaube, dass dafür auch die Preiserhöhung etlicher Zigarettensorten ausschlaggebend gewesen sein könnte, die ja mit Jahresbeginn in Kraft getreten ist!”

Rechtliche Probleme dämpfen Freude

Alles Friede, Freude und Eierkuchen also? Leider mitnichten, denn nach wie vor gibt es große “Vernebelungen” rechtlicher Art, die das Geschäft mit den elektronischen Zigaretten und den dazugehörigen Flüssigkeiten mitunter zum Tanz auf dem Vulkan machen. Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten hatte aus diesem Grund bereits gegen Ende des Vorjahres ein Schreiben an das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) geschickt, in dem eine schriftliche Stellungnahme zur Auslegung und Klärung einiger Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen-bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) erbeten worden war. Diese Stellungnahme traf im November 2017 auch tatsächlich ein – gefolgt von Stellungnahmen seitens der Großhändler, die dazu leider sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen offenkundig machten.

Bestätigung zur Absicherung

Um auszuschließen, dass den Trafikanten im Zusammenhang mit diesen unterschiedlichen Interpretationen der gesetzlichen Vorschriften Nachteile erwachsen könnten, rät das Bundesgremium zur rechtlichen Absicherung zu einer Einholung von Bestätigungen durch die Großhändler. Dafür wurde auch ein Musterformular erstellt und an die Trafikanten verschickt. Der Text darauf: “Die unterzeichnende Firma bestätigt damit, dass die vom Unternehmen ausgelieferten Produkte der Marke(n) … den österreichischen Rechtsvorschriften unterliegen. Das Unternehmen trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften. Im Fall einer Abweichung von diesen Auflagen wird das Unternehmen ehestmöglich für eine Rücknahme bzw. einen Austausch der Produkte (ausgenommen bereits abgelaufener Ware) sorgen und den Empfänger hinsichtlich der aus dieser Abweichung eventuell resultierenden Nachteile gänzlich schad- und schuldlos halten.” Dazu werden noch die Datenblätter der jeweils betroffenen Produkte angeführt.”

Bestätigung gut aufbewahren!

“Der Bundesgremialobmann der Tabaktrafikanten Österreichs, Josef Prirschl, rät jedem Trafikanten, den jeweiligen Großhändler der E-Zigaretten und Liquids diese Bestätigung zur Einhaltung der Rechtsvorschriften unbedingt unterzeichnen zu lassen – und das Dokument dann auf alle Fälle gut aufzubewahren – denn: “Im Falle einer Überprüfung durch die AGES, also die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, kann die Vorlage dieses Dokuments vor unverschuldeten Strafen schützen!”

Auch für Chemikalien

Zur Absicherung rät der Bundesgremialobmann nicht nur in Zusammenhang mit den Liquids, sondern auch mit jenen Substanzen, die unter das Chemikaliengesetz fallen: “Unseren Informationen zufolge ist es derzeit grundsätzlich möglich, dass die Chemikalienabteilungen der Länder durch die Magistrate oder Bezirkshauptmannschaften eigene, von der AGES unabhängige Kontrollen durchführen. Deshalb sollte man auch für diese Produkte von den Großhändlern unbedingt die Bestätigung einholen, dass alle Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Chemikalien eingehalten werden!”

Warten auf “Iqos”

Unterdessen warten die heimischen Trafikanten auf ein Produkt, das anderswo viel Aufsehen erregt, hierzulande aber noch nicht erhältlich ist. Es handelt sich um Iqos aus dem Haus Philip Morris, eine Art von E-Zigarette, in das der Tabakkonzern laut Philip-Morris-Europachef Fred de Wild ein den vergangenen zehn Jahren nicht weniger als drei Milliarden Euro investiert hat. Iqos funktioniert nicht mit Flüssigkeiten, sondern mit Tabak, der allerdings nicht wie bei herkömmlichen Zigaretten bei 800 Grad verbrannt, sondern auf rund 300 Grad erhitzt wird. Damit will man laut de Wilde eine “weniger gesundheitsschädliche Alternative für Menschen anbieten, die nicht mit dem Rauchen aufhören wollen”. Am europäischen Markt hat sich Iqos bereits in 13 Ländern etabliert, darunter in Deutschland, der Schweiz und Großbritannien. Die Markteinführung in Österreich ist für heuer geplant. Wie hoch das Potenzial ist, zeigt das Beispiel Japan: Dort liegt ein Jahr nach der Einführung der Anteil am gesamten Zigarettenmarkt bereits bei rund zehn Prozent.

Onlinehandel mit E-Zigaretten verboten

Egal ob Iqos oder Liquid-Verdampfer: Der Onlinehandel mit E-Zigaretten ist in Österreich verboten. Für Trafikanten arbeitet man an einer Lösung, um gegen illegale Internethändler oder Werbung dafür vorgehen zu können. Filterlos wird berichten.