Trafikvergabe neu: Landesgremialobleute vorsichtig zuversichtlich

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur neuen Trafikvergabe vor wenigen Wochen hat für Aufsehen gesorgt. Große Schwierigkeiten sehen die Vertreter der Landesgremien vor allem in der Nachfolgeregelung. Nach dem ersten Schock geben sie sich teilweise vorsichtig zuversichtlich und haben auch den einen oder anderen Lösungsansatz.

Die Meldung der Monopolverwaltung GmbH (MVG), die Mitte September die Trafikanten erreichte, war schon schwerer Tobak. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte entschieden, dass der Vergabeprozess der Trafiken neu aufgesetzt werden muss. Bei der Trafikvergabe ist künftig das österreichische Bundesvergabegesetz anzuwenden. Das Tabakmonopol selbst sei dadurch nicht gefährdet, betont einmal mehr das Bundesgremium (siehe auch Rauchzeichen von Bundesgremialobmann Josef Prirschl). Aktuell arbeiten Experten der Wirtschaftskammer Österreich als auch der MVG intensiv an einer sinnvollen und langfristigen Lösung.

Befristete Vergabe nicht vorstellbar

Josef Prirschl © Tanja Wagner
Josef Prirschl © Tanja Wagner

Große Verunsicherung löste die Befristung der Trafikvergabe auf fünf Jahre aus – ein Punkt, der weder für das Bundesgremium noch für die Vertreter der Landesgremien vorstellbar ist, denn unter diesen Bedingungen sei jede Bewerbung um eine Trafik uninteressant, da keine Rechts- und Planungssicherheit gegeben ist, heißt es vonseiten des Bundesgremiums. Menschen mit Behinderung dürfe die Erwerbsgrundlage nicht entzogen werden. Auch dürfen jene, die ihre Familienangehörigen in der Trafik unterstützt und bei der Berufswahl auf das im Tabakmonopol verankerte Vorzugsrecht vertraut haben, weder jetzt noch künftig ihre Existenzgrundlage verlieren, bezieht das Bundesgremium in einer Aussendung klar Stellung. Die Vertreter der Landesgremien gehen mit dieser Meinung d᾿accord.

 

Peter Schweinschwaller © WKO
Peter Schweinschwaller © WKO

„Rechtssicherheit bis zum Pensionsalter“
Werden die Verträge auf fünf oder zehn Jahre beschränkt, „dann gibt es uns gar nicht mehr. Hier muss Rechtssicherheit bis zum Pensionsalter gegeben sein“, fordert Peter Schweinschwaller, Landesgremialobmann von Niederösterreich. Auf keinen Fall dürfen die bis jetzt gemeldeten Familienmitglieder im Stich gelassen werden. Für sie müsse es eine Lösung geben. Zudem stellt sich für ihn die Frage, ob nur mehr „fitte“ Menschen mit Beeinträchtigung Trafiken übernehmen können. Was ist mit jenen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, jeden Tag selbst in ihrer Trafik hinter dem Verkaufspult zu stehen? Dazu bedarf es der Hilfe ihrer Familienmitglieder, die jedoch dann keinen Anspruch mehr auf Betriebsnachfolge haben. „Wird wohl schwierig. Eine schnelle Lösung wird es nicht geben und für einige Zeit werden wir in der Frage der Betriebsnachfolge wohl sehr reduzierte Sicht haben“, sagt Schweinschwaller.

„Nicht wirtschaftlich“

Ursula Steurer © WKO
Ursula Steurer © WKO

Ursula Steurer, Landesgremialobfrau von Vorarlberg, ist „sehr bestürzt“ über das Urteil. „So wie die Situation sich im Moment darlegt, ist das Betreiben einer Trafik mit einer Konzession auf fünf Jahre nicht wirtschaftlich. Wer will unter solchen Voraussetzungen eine Investition tätigen? Welche Bank gibt einem ‚Jungtrafikanten‘ unter diesen Voraussetzungen einen Kredit? Sollte sich an der momentanen Rechtslage nichts ändern, ist meiner Meinung nach unser Berufsstand bald eliminiert.“

„Brauchen tragbare Lösung“

Harald Zefferer © Fischer
Harald Zefferer © Fischer

Der „absolut unbedachte Spruch des Verwaltungsgerichtshofs zerstört schlagartig ein über viele Jahre sehr gut funktionierendes System, das auch ständig überarbeitet und angepasst wurde“, sagt der Landesgremialobmann der Steiermark, Harald Zefferer. Bis jetzt war sichergestellt, dass ausschließlich bevorzugte Bewerber mit zumindest 50 Prozent Behinderung ein Tabakgeschäft übernehmen und so eine sichere Existenz aufbauen und ein gesichertes Einkommen erzielen konnten – ein Fangnetz für jene, die aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder dergleichen ihren ehemaligen Beruf nicht mehr ausüben konnten. Diese soziale Komponente der Vergabe von Trafiken fällt nun dem ersten Anschein nach völlig weg, so Zefferer. Der bereits längere Zeit infrage gestellte sogenannte Erbparagraf (§ 31 TabMG 1996) stehe durch dieses Urteil ebenfalls vor dem Aus. „Ein harter Schlag für Nachfolger und übergebende Trafikantinnen und Trafikanten, der hoffentlich entschärft werden kann!“, sagt Zefferer. Er fordert dringend „eine tragbare Lösung in Zusammenhang mit dem immerhin noch geltenden Tabakmonopolgesetz“, um den Trafikantinnen und Trafikanten sowie deren Nachfolgern die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen. „Hoffen wir das Beste!“, so Zefferer.

„Werden so keine Nachfolger finden“

Erwin Kerschbaummayr © WKO
Erwin Kerschbaummayr © WKO

„Falls die Fünf-Jahres-Regelung bleiben sollte, gehe ich davon aus, dass wir in Zukunft so gut wie keine Nachfolger für Tabakfachgeschäfte finden werden, ganz egal, um welche Umsatzgröße es sich handelt“, sagt auch Erwin Kerschbaummayr, Landesgremialobmann von Ober-österreich. Er gibt ein Beispiel aus der Praxis: „Ein Mensch mit Behinderung übernimmt im Alter von 40 Jahren ein Tabakfachgeschäft und muss dieses nach fünf Jahren wieder ‚zurückgeben‘. Was macht der Betroffene danach? Welches Unternehmen gibt einem Beeinträchtigten mit 45 Jahren einen Job? Hier haben die Richter des VwGH mehr als nur einen ‚Bock‘ geschossen, daher gehe ich von einer Lösung dieser Regelung aus.“

Möglichkeit auf ein selbstständiges Leben

Wolfgang Streißnig © Fotostudio forever-digital
Wolfgang Streißnig © Fotostudio forever-digital

Jemandem die Möglichkeit zu nehmen, selbstständig Geld zu verdienen, anstatt sich in der „sozialen Hängematte“ auszuruhen, findet Wolfgang Streißnig, Landesgremialobmann von Kärnten, äußerst bedenklich. Auch die Weitergabe innerhalb der Familie steht für ihn weiterhin außer Frage. Einige Kolleginnen und Kollegen haben ihre Lebensplanung nach diesen Regeln ausgerichtet. „Lebenspartner oder Kinder sollten die Trafik übernehmen können“, sagt Streißnig, der sich von den laufenden Verhandlungen durchdachte Maßnahmen erwartet und überzeugt ist, dass es zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird. „Landesgremien und das Bundesgremium ziehen an einem Strang und haben eben auch darum die renommierte Kanzlei Schramm Öhler, Spezialisten in Sachen Vergaberecht, beauftragt. In der gleichen Sache arbeitet die MVG mit der Finanzprokuratur zusammen. Einige Lösungsansätze wurden bereits erarbeitet, jetzt heißt es, dies alles in Einklang mit dem TabMG und dem Bundesvergabegesetz zu bringen.“

Krise als Chance

Andreas Schiefer © WKO
Andreas Schiefer © WKO

Für Andreas Schiefer, Landesgremialobmann von Wien, ist das Urteil eine „richtig große Chance, einen großen Wurf zu machen“. Von Schnellschüssen rät er aber ab, man müsse weg von diesem „Flickwerk“. Eine Konzession für Tabak sei zu wenig, es brauche eine größere Reform. In Hinblick auf das ambitionierte Ziel der Europäischen Kommission, den Tabakkonsum bis 2040 um vier Fünftel zu reduzieren, müssen die vielen unterschiedlichen Auslegungen im Tabakmonopolgesetz genauer definiert werden. Wichtig sei, dass man den Behindertenstatus in den Trafiken erhält und zusätzlich jeden Standort auf seine Wirtschaftlichkeit hin prüft. Am wichtigsten sei aber eine Orientierung Richtung 2040. Die Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten an einer für die Trafikanten sinnvollen Lösung interessiert sind, so Schiefer. „Jetzt wird sich zeigen, wie sehr alle wirklich hinter dem Tabakmonopol und den Trafikanten stehen. Das gilt auch für die Monopolverwaltung. Mit einer anständigen, fairen, aber harten Diskussion werden wir das auf die Reihe kriegen und für die Zukunft neu und modern aufstellen“, gibt er sich zuversichtlich.

Modell der verlängerbaren Konzession denkbar

Angelika Bauer © Wirtschaftskammer Burgenland
Angelika Bauer © Wirtschaftskammer Burgenland

Die derzeitige Situation hält auch Angelika Bauer, Landesgremialobfrau im Burgenland, für wirtschaftlich bedenklich. Bei einer Befristung auf fünf Jahre wird kaum mehr jemand investieren. „Es muss weiterhin eine Möglichkeit geben, eine Trafik innerhalb der Familie weiterzugeben. Eine Befristung darf keinesfalls kommen“, sagt sie. Was sie sich gut vorstellen kann, ist ein Modell, wie es beispielsweise in Italien praktiziert wird. Dieses Modell sieht eine Konzessionsvergabe auf zehn Jahre vor. Vor dem Ende der Laufzeit kann man die Konzession erneuern lassen. Der Vorteil laut Angelika Bauer: „Man erspart dem Trafikanten das Bewerbungsverfahren und er läuft nicht Gefahr, dass künftig ein Fremder die Familientrafik weiterführt.“