Schmuggler von Zigaretten sparen sich Strafe
OGH schafft Präzedenzfall
Der Zigarettenschmuggel blüht: Im Vorjahr wurden 7,2 Millionen Stück aus dem Verkehr gezogen. Wie die Tageszeitung Kurier jetzt berichtete, ersparen sich jedoch Dutzende, wenn nicht gar Hunderte ertappte Zigarettenschmuggler ihre Strafe: Den Anfang machte der Slowake Jan K., der vom Obersten Gerichtshof (OGH) in einem Präzedenzfall freigesprochen wurde und die ursprünglich verhängten 27.500 Euro Geldstrafe nicht bezahlen muss. Seit 2001 gilt dem Bericht zufolge in Österreich ein neues Finanzstrafgesetz, das die Wertgrenzen beim Schmuggel auf 50.000 Euro angehoben hat. Bis zu diesem Betrag werden Schmuggler nicht mehr von den Strafgerichten, sondern von den Verwaltungsgerichten geahndet. Das bringt den Ertappten weniger gravierende Nachteile ein, denn während Strafgerichte bis zu drei Jahr Haft (die als Vorstrafe aufscheinen) verhängen können, sind die Freiheitsstrafen im Verwaltungsstrafverfahren bei sauberem Leumund mit maximal drei Monaten begrenzt. Die Tat von Jan K. ereignete sich bereits 2001. Er schmuggelte 60.000 Zigaretten im Wert von 43.000 Euro von der Slowakei nach Österreich. Geschnappt wurde er 2016 beim Grenzübertritt nach Österreich und nach dem alten Finanzstrafgesetz zu 12.500 Euro Geldstrafe plus 15.000 Euro Wertersatz verurteilt. Das hob der OGH als verfassungswidrig auf, weil nicht rückwirkend eine strengere Strafbestimmung angewendet werden darf. Dieser Spruch dürfte Schule machen.