Gastro-Rauchverbot fällt trotz Druck

Auch wenn das von der Ärztekammer initiierte Volksbegehren binnen kurzer Zeit Hunderttausende Unterstützungen erhielt: Die Regierung hält am angekündigten Aus fürs Gastro-Rauchverbot fest.

Mehr als 400.000 Unterschriftenin zwei Wochen – die Befürworter eines totalen Rauchverbots in der österreichischen Gastronomie machten Ende Februar mächtig Druck auf die Regierung, die ja in ihrem Programm die Rücknahme des Zigaretten-Banns in Lokalen versprochen hatte. Auch wenn aus einzelnen Bundesländern auch von Parteikollegen gegenteilige Zwischenrufe zu hören waren, bekräftigten die Spitzen der ÖVP-FPÖ-Koalition, an ihrem Fahrplan festzuhalten und das entsprechende Gesetz rechtzeitig vor dem Mai in Kraft treten zu lassen. Damit sollte den Wirten die Wahlfreiheit gelassen werden, ihre Lokale nach eigenem Wunsch unter gewissen Voraussetzungen als Nichtraucher oder als Raucherbetrieb zu führen.

Wie berichtet, hatte die “alte” Regierungskoalition aus SPÖ und ÖVP inder vergangenen Legislaturperiode beschlossen, im heurigen Mai ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, das ein absolutes Rauchverbot in der österreichischen Gastronomie vorgesehen hätte. Derartige Regelungen gibt es schon in mehreren europäischen Ländern, die Auswirkungen sind umstritten. Von deutlich messbaren Verbesserungen des Gesundheitszustands der Bevölkerung sprechen die Befürworter, von einem Wirtesterben und der Einschränkung der persönlichen Freiheit die Gegner. Vor allem die FPÖ hatte sich im Wahlkampf für die Beibehaltung der Wahlfreiheit für Wirte ausgesprochen, in ihrem Lokal das Rauchen zu erlauben oder eben nicht. In den Regierungsverhandlungen hatte die ÖVP schließlich dem Fall des generellen Zigaretten-Banns in den Gastronomiebetrieben zugestimmt.

Ansturm auf Volksbegehren

Dagegen machte jedoch die Ärztekammer mobil: Sie initiierte ein Volksbegehren, das Ende Februar binnen knapp zwei Wochen von rund 400.000 Österreichern unterzeichnet wurde. Die Rechtslage sieht vor, dass ein Volksbegehren mit mehr als 100.000 Unterschriften im Parlament behandelt werden muss – rechtliche Bindungen für die Volksvertretung gibt es nicht, aber natürlich einen hohen öffentlichen Druck. Die Betreiber des Volksbegehrens sowie die Oppositionsparteien setzten sich für eine rasche Volksabstimmung zum Rauchverbot in der Gastronomie ein.

Rücknahme per Initiativantrag

Während es eine Zeitlang so ausgesehen hatte, als würde die Rücknahme des Rauchverbots dem Druck eventuell geopfert werden, stellte die Regierung im Februar klar: Man halte sich an das Regierungsprogramm, das den Fall dieser Regelung vorsieht. Befürchtungen, wonach das mit dem vorgeschriebenen Fristenlauf bis zum Mai eng werden könnte, wurden zerstreut: Das entsprechende Gesetz zum Fall des Rauchverbots wurde per Initiativantrag der Regierung ins Parlament eingebracht. Damit entfällt die für Regierungsvorlagen notwendige Begutachtungsfrist von mehreren Wochen. Trotz einzelner Querschüsse aus manchen Bundesländern – vor allem aus solchen, in denen heuer Landtagswahlen auf dem Programm stehen – stellte sich die FPÖ hinter ihr Versprechen. Die ÖVP kündigte dazu Pakttreue an.

Eine von den Verbots-Befürwortern geforderte rasche Volksabstimmung zu dem Thema scheint auch vom Tisch zu sein: Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) kündigte eine solche frühestens für das Jahr 2021 an: Das sei im Fahrplan des Regierungsprogramms so vorgesehen. Die Zahl von rund 400.000 Unterschriften binnen weniger Tage nannte Strache zwar “beachtlich”, er erinnerte aber daran, dass es 2015 eine Petition für Raucherzonen mit 500.000 Unterstützern gegeben habe.